Richtlinien
Pakt für den Sport 2022 bis 2026
Die Stadt Rheinberg und der Stadtsportverband Rheinberg schließen den "Pakt für den Sport 2022 bis 2026.
Den Wortlaut entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Neufassung der Sportförderrichtlinien
Der Rat der Stadt Rheinberg hat die Änderung der Sportförderrichtlinien beschlossen, die zum 13.12.2022 in Kraft tritt.
Den Wortlaut entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Neufassung der Sportförderrichtlinien
Zur Auszahlung der von den Mitgliederzahlen abhängigen Grundförderung ist es zwingend notwendig, dass die Sportvereine ihre Mitgliederzahlen am 1. Januar bis einschließlich 18 Jahren und über 18 Jahren dem Stadtsportverband Rheinberg bis zum 28. Februar melden.
Bezuschussung von Ausbildungskosten für Übungsleiterinnen und Übungsleiter
Der Vorstand des Stadtsportverbandes Rheinberg hat beschlossen, die Aus- und Fortbildung von Übungsleiter/innen seiner Mitgliedsvereine zu bezuschussen.
Stand: 20.03.2023
Fördermöglichkeiten für Sportvereine - Übersicht des KSB Wesel
Sie haben eine tolle Idee für Ihren Sportverein und möchten diese auch so schnell es geht in die Tat umsetzen?
Sie verfügen aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um zeitnah loszulegen? Mit den nachfolgend
zusammengefassten Informationen möchte der KSB Wesel Personen im sportlichen Ehrenamt unterstützen, die sich bislang nicht mit dem Thema Fremdfinanzierung, Mittelakquise oder Zuschüsse beschäftigt haben. Hier wird nicht auf das Thema „Marketing im Sport“,
wie z.B. das Trikotsponsoring der Jugendmannschaft durch ein Autohaus eingegangen, sondern vielmehr auf die Förderung
durch öffentliche Mittelgeber. Dieser kurze Überblick umfasst nur einige Möglichkeiten für Sportvereine, Finanzmittel für Projekte oder Vorhaben zu erhalten. Die dargestellten Fördermöglichkeiten beziehen sich dabei immer auf konkrete Maßnahmen unter einem
bestimmten Arbeitsthema. Eine allgemeine Bezuschussung, um die Vereinskasse aufzubessern, ist dabei nicht möglich!
Hinweis! Bitte bedenken Sie bei mehreren Mittelgebern noch vor Beginn der Maßnahme, welche Finanzmittel sie wo und von wem einsetzen.
Eine Überfinanzierung – also eine Finanzierung über die nachweisbaren Kosten – kann sich
förderschädigend auswirken. Wer möchte schon im Falle einer Prüfung Finanzmittel zurückzahlen müssen?
Das Prozedere einer Förderung sieht meistens einen Antrag mit einer Beschreibung des Vorhabens und einen Kostenplan vor.
Im Förderfall kann nach Abschluss der Maßnahme noch ein Nachweis über die tatsächlichen Kosten verpflichtend sein.
Ihr Team vom KSB Wesel.
Kriterien zur Vergabe von Turnhallenzeiten in Rheinberg
1. Hallenzeiten werden grundsätzlich nur an Vereine vergeben, die Mitglied im Stadtsportverband sind.
2. Turnhallenbelegungen von Schulen im Rahmen des Sportunterrichts sind grundsätzlich den Vereinen vorzuziehen.
3. Belegungen durch Offene Ganztagsschule (OGS) sind den Vereinen grundsätzlich vorzuziehen.
4. Rheinberger Turnhallen können unter Einhaltung dieser Richtlinien von der VHS genutzt werden.
5. Turnhallenbelegungen von Kinder- und Jugendabteilungen vor 19.00 Uhr sind grundsätzlich denen von
Erwachsenenabteilungen vorzuziehen.
6. Hallensportarten sind den Außensportarten vorzuziehen. Dies gilt auch für neue Sportarten, die als Hallensportart
definiert werden.
7. Fußballtraining in den Rheinberger Turnhallen ist in der Woche (Montag bis Freitag) maximal bis zur E-Jugend
erlaubt.
8. Die Vergabe der Hallenzeiten erfolgt unter Berücksichtigung des Raumbedarfes und der Anzahl der Teilnehmer für
die jeweilige Sportart.
9. Entscheidungen über
a. einen Antrag auf Vergabe der Hallenzeiten
b. den Entzug von Hallenzeiten
c. der Umlegung von Sportangeboten in Gymnastikräume
erfolgen durch die Stadt Rheinberg. Vor der Entscheidung holt die Stadt Rheinberg eine Stellungnahme des
Stadtsportverbandes Rheinberg ein.
Die Benutzungsordnung für Turnhallen und Gymnastikräume entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Adalbert-Hoffmeier-Gedenkplakette
Verleihungskriterien:
Mit der Gedenkplakette sollen herausragende sportliche Leistungen, vorbildlicher Einsatz und Fair-Play im und für den Sport im Sinne von Adalbert Hoffmeier gewürdigt werden.
Die Verleihung soll jährlich einmal, z. B. aus Anlass der Sportabzeichenverleihung, an Persönlichkeiten im aktiven und ehrenamtlichen Bereich sowie an Mannschaften, Abteilungen oder ganze Vereine, die die Kriterien zu Punkt 1 erfüllen und Mitglied des SSV Rheinberg sind, erfolgen.
Das Vorschlagsrecht liegt beim Vorstand des SSV Rheinberg, aber auch die Mitgliedsvereine des SSV Rheinberg können bis zum 31.12. eines jeden Jahres Vorschläge mit einer aussagefähigen Begründung einreichen. Die endgültige Entscheidung über den oder die zu Ehrenden trifft der Vorstand des SSV Rheinberg. Die Verleihung erfolgt jeweils in dem Jahr nach dem jeweiligen Anmeldeschluss.
Jährlich kann max. eine Einzelperson aus dem sportlichen und ehrenamtlichen Bereich sowie eine Mannschaft oder dergl. für eine Ehrung ausgewählt werden. Sollte der Vorstand zu der Überzeugung kommen, dass kein Vorschlag den strengen Anforderungen an die Verleihungskriterien genügt, fällt eine Verleihung der Gedenkplakette für das entsprechende Jahr aus.
Neben der Gedenkplakette erhalten die zu ehrenden Einzelpersonen, Mannschaften, Abteilungen oder Vereine eine Ehrenurkunde. Die Plakette und die Ehrenurkunde bleiben Eigentum der Empfänger.
Die Verleihung wird vom 1. Vorsitzenden des SSV Rheinberg oder seinem Stellvertreter vorgenommen.
Der SSV Rheinberg entscheidet von Fall zu Fall, von wem die Laudatio gehalten wird.
47495 Rheinberg, November 1996
Stadtsportverband Rheinberg e.V.
Hier die bisherigen Preisträger:
1998 Hermann Ettwig BSV Eversael
Dieter Schildt TuS 08 Rheinberg
1999 Isabell Werth RuF "Graf von Schmettow" Eversael
2000 Fritz Vennhoff + SV Millingen
Breitensportabteilung SV Concordia Ossenberg
2001 Herbert Drewes RuF "Graf von Schmettow" Eversael
2002 Ursula Kamizuru + TuS Borth
Karl-Heinz Schmitz SV Budberg
2003 Egon Kunze SV Budberg
2004 Hermann Strohscheidt + SV Orsoy
2005 Hans Zimmer TuS 08 Rheinberg
2006 Walter Weyhofen SV Millingen
2007 Ludwig Pötters SV Budberg
2008 Heinz Wellesen SV Millingen
2009 Johannes Püttmann TuS 08 Rheinberg
2010 Kurt Vohwinkel TuS 08 Rheinberg
2012 Erich Freise TuS Borth
2013 Dr. Horst Menzel TuS 08 Rheinberg
2014 Reinhard Osinski SV Concordia Ossenberg
2021 Ulrich Glanz SV Millingen
2021 I. Herren-Basketballmannschaft TuS 08 Rheinberg
2022 Rolf Rothgang SV Orsoy - Tennisabteilung
Pakt für den Sport im Kreis Wesel
Landrat Dr. Ansgar Müller und Heinrich Gundlach, der Vorsitzende des Kreissportbundes Wesel, haben im Weseler Kreishaus den "Pakt für den Sport im Kreis Wesel" unterschrieben. Der Kreistag hatte am 12. Dezember 2013 einstimmig die Verwaltung hierzu beauftragt.
KSB Wesel; Richtlinien für die Anerkennung des jungen Ehrenamtes
In weiten Kreisen der Bevölkerung wird das junge Ehrenamt im Sport immer noch als eine Selbstverständlichkeit angesehen. Dieses junge bürgerschaftliche Engagement darf aber nicht zur Selbstverständlichkeit werden, der Sport muss sich viel aktiver
präsentieren. Die Leistungen des gemeinwohlorientierten Sports für unsere Gesellschaft müssen für Politik und Öffentlichkeit wirksamer dargestellt werden.
Aus diesem Grunde möchte die Sportjugend im KSB Wesel das Ehrenamt im Sport für junge Mitarbeiter (Alter von 14 bis 27 Jahren) aufwerten und ehrenamtlich Tätige (z.B. Vorstandsmitarbeiter, Funktionsträger, Übungsleiter, Projektmitarbeiter, Betreuer, Trainer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Gruppen- bzw. Sporthelfer und Helfer) aus den Stadt und Gemeindesportverbänden für ihren vorbildlichen Einsatz oder für innovative Ideen auszeichnen.
Für die Auszeichnung können ehrenamtlich Tätige vorgeschlagen werden, die sich über einen längeren Zeitraum für einen Verein oder eine sportliche Organisation in ihrer Kommune eingesetzt haben.
Das Vorschlagsrecht liegt bei den Jugendvorständen der Stadt- und Gemeindesportverbände.
Je nach Größe der Kommune können ein oder mehrere Vorschläge eingereicht werden. Aus Moers sind vier Vorschläge, aus Dinslaken und Wesel sind drei Vorschläge, aus Kamp – Lintfort, Voerde, Rheinberg, Neukirchen - Vluyn und Hamminkeln sind zwei Vorschläge und aus Xanten, Schermbeck, Hünxe, Alpen und Sonsbeck sind ein Vorschlag möglich.
Der Meldetermin für die Vorschläge an die Geschäftsstelle des KSB Wesel Stralsunder Str. 23-25, 46483 Wesel, oder info@ksb-wesel.de ist der 31. März eines jeden Jahres, damit die Ehrung in einer gesonderten Veranstaltung im Mai/Juni des jeweiligen Jahres stattfinden kann.
Die abschließende Entscheidung über die Ehrungen und die Einladung zu der Veranstaltung erfolgt durch den Jugendvorstand des KSB Wesel.
Wesel, den 25.10.2012
Der Vorstand der Sportjugend im KSB Wesel
KSB Wesel; Richtlinien für die Anerkennung des Ehrenamtes
In weiten Kreisen der Bevölkerung wird das Ehrenamt im Sport immer noch als eine Selbstverständlichkeit angesehen. Dieses bürgerschaftliche Engagement darf aber nicht zur Selbstverständlichkeit werden, der Sport muss sich viel aktiver präsentieren. Die Leistungen des gemeinwohlorientierten Sports für unsere Gesellschaft müssen für Politik und Öffentlichkeit wirksamer dargestellt werden.
Aus diesem Grunde möchte der KSB Wesel das Ehrenamt im Sport aufwerten und ehrenamtlich Tätige(z.B. Vorstandsmitglieder, Abteilungs- oder Übungsleiter, Betreuer, Trainer, Schiedsrichter, Kampfrichter und Helfer) aus den Stadt und Gemeindesportverbänden für ihren vorbildlichen Einsatz auszeichnen.
Für die Auszeichnung können ehrenamtlich Tätige vorgeschlagen werden, die sich über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahre dauerhaft für einen Verein oder eine sportliche Organisation in ihrer Kommune eingesetzt haben.
Das Vorschlagsrecht liegt bei den Vorständen der Stadt- und Gemeindesport-verbände. Je nach Größe der Kommune können ein oder mehrere Vorschläge einmal in jedem Jahr eingereicht werden. Aus Moers sind vier Vorschläge, aus Dinslaken und Wesel sind drei Vorschläge, aus Kamp - Lintfort, Voerde, Rheinberg, Neukirchen - Vluyn und Hamminkeln sind zwei Vorschläge und aus Xanten, Schermbeck, Hünxe, Alpen und Sonsbeck sind ein Vorschlag möglich.
Die Vorschläge müssen bis zum 30. November eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle des KSB Wesel eingegangen sein, damit die Ehrung in einer gesonderten Veranstaltung in der letzten Januarwoche des Folgejahres stattfinden kann.
Die abschließende Entscheidung über die Ehrungen und die Einladung zu der Veranstaltung erfolgt durch den Vorstand des KSB Wesel.
Diese Auszeichnung ersetzt nicht die Ehrenplakette des KSB Wesel, die an Personen verliehen wird, die sich in ganz besonderem Maße und über einen langen Zeitraum für den Sport eingesetzt haben.
Wesel, den 29.06.10
KSB Wesel; Richtlinien für die Auszeichnung mit der Ehrenplakette
Richtlinien für die Auszeichnung mit der Ehrenplakette
Der Kreissportbund Wesel zeichnet ihm angeschlossene Sportvereine, sowie deren Mitglieder für besondere Verdienste auf dem Gebiet des Sports aus. Die Auszeichnung erfolgt zu folgenden Anlässen:
1. Ehrung bei Jubiläen von Vereinen
Die Überreichung der Ehrenplakette und einer Urkunde des KSB Wesel erfolgt anlässlich der Vereinsjubiläen von 25, 50, 75, 100 Jahren und jeweils weiteren 25 Jahren.
2. Ehrung für hervorragende Verdienste in der Sportführung
Die Überreichung der Ehrenplakette und einer Urkunde des KSB Wesel erfolgt wegen bedeutender Leistungen in der Sportführung, vor allem in den Vereinen und Sportorganisationen im Bereich des KSB Wesel.
Die Auszeichnungen werden auf Vorschlag der Vereine und Sportorganisationen vorgenommen. Der geschäftsführende Vorstand des KSB Wesel entscheidet über diese Vorschläge.
3. Sonstige Auszeichnungen
Bei besonderen Anlässen der Vereine (z. B. Übergabe von Sportstätten oder Sportheimen....) wird ein Wimpel oder ein gleichwertiges Geschenk überreicht, wenn der KSB Wesel zu diesen Anlässen eingeladen wurde.
Alle Vorschläge der Vereine werden bei den Stadt- oder Gemeindesportverbänden eingereicht, die diese Vorschläge an den Kreissportbund weiterleiten.
Wesel, den 29.06.10